Die Vertrags Werkstatt bündelt zwei Rechtsgebiete, die in der Praxis häufig zusammenfallen — und beide ein hohes Maß an Detailgenauigkeit verlangen. Im Mittelpunkt steht nicht der Paragraph, sondern das, was Sie wirtschaftlich und persönlich erreichen möchten.
Verträge sind das Rückgrat des Wirtschaftslebens. Sie regeln, was passiert, wenn alles glatt läuft — und vor allem, was passiert, wenn nicht. Die Vertrags Werkstatt erstellt, prüft und verhandelt Verträge so, dass beide Vertragsteile am Ende mit derselben Erwartung aus dem Termin gehen.
Beim Erwerb, der Vermietung oder der Übergabe einer Immobilie geht es selten um den Standardfall — und fast nie um kleine Beträge. Die Vertrags Werkstatt begleitet Sie vom ersten Angebot bis zur grundbücherlichen Eintragung.
Vor Übernahme des Mandats wird die Honorarstruktur transparent vereinbart — je nach Sachverhalt als Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG). Erstgespräche werden gesondert vereinbart und sind nicht automatisch unentgeltlich; die Konditionen werden vorab kommuniziert.
Hinweis: Diese Auflistung dient der Orientierung und ist nicht abschließend. Ob und in welcher Form ein Mandat übernommen werden kann, klären wir im Rahmen einer Erstbesprechung. Eine rechtliche Beratung kommt erst durch ausdrückliche Mandatsannahme zustande.
Wer beim Vertrag spart, bezahlt im Streitfall die Differenz mit Zinsen.— Praxiserfahrung